ERBRECHT:
Erbrecht München
Bei allen Fragen zu Ihrem Nachlass, Testament und zu Pflichtteilsansprüchen
KANZLEI REININGER
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Individuelle persönliche Beratung durch Rechtsanwalt B. Reininger
Durch die Vertretung von Erblassern, Erben und Personen, die vom Erbe ausgeschlossen wurden aber dennoch Anspruch auf ein Pflichtteil haben, sind die Interessen und rechtlichen Ansprüche aller beteiligten Personen in allen Konstellationen bekannt.
Testamentsgestaltung: Rechtsanwalt Bernhard Reininger berät Sie kompetent bei Ihrer Nachlassplanung und setzt Ihre persönlichen Vorstellungen in rechtssichere Formulierungen.
Pflichtteilsanspruch: Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche auf ein Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung, Geltendmachung und Durchsetzung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen.