Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

Abmahnung durch den Arbeitgeber - was kann man tun?

Arbeitsrecht München


Bei allen Fragen zu (un)rechtmäßigen Abmahnungen und den Folgen

KANZLEI REININGER  089- 45 22 70 85

anwalt@kanzlei-reininger.de



Ist eine Abmahnung zu Unrecht erteilt worden, hilft Ihnen die KANZLEI REININGER, diese aus Ihrer Personalakte entfernen zu lassen. Anspruchsgrundlage sind die §§ 242, 1004 Abs.1 Satz 1 BGB.

Ein Anspruch auf Entfernung besteht, wenn einer der folgenden Punkte eintrifft:

- das abgemahnte Verhalten des Arbeitnehmers ist rechtlich unzutreffend bewertet worden

- das Abmahnschreiben enthält unwahre Tatsachenbehauptungen

- die Abmahnung ist inhaltlich (zu) unbestimmt

- die Abmahnung ist insgesamt unverhältnismäßig


Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist unter Umständen aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr daran besteht, dass diese weiterhin in der Personalakte verbleibt (vgl. BAG, NJW 2013, 808 ).

Beratungstermine können unter 089 45 22 70 -85 vereinbart werden.


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