Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

KÜNDIGUNG - WAS TUN?

Arbeitsrecht München


Bei allen Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung u.a.

                 KANZLEI REININGER  089- 45 22 70 85
            anwalt@kanzlei-reininger.de

Wenn  Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, stellen sich meistens  sehr viele Fragen, zum Beispiel: Darf der Arbeitgeber das? Was kann ich  dagegen tun? Kann ich den Arbeitsplatz vielleicht behalten? Bekomme ich  eine Abfindung? oder: Muss ich schon jetzt zur Agentur für Arbeit?

Sie haben viele Fragen, aber zunächst nur 3 Wochen Zeit,   um eine wichtige Entscheidung zu treffen. Haben Sie bis dahin keine   Kündigungsschutzklage erhoben, können Sie gegen die Kündigung nichts   mehr tun, diese gilt nun als wirksam. Bleiben Sie ruhig, aber holen Sie sich schnell anwaltliche Beratung! Hüten   Sie sich vor unüberlegten Reaktionen gegenüber Ihrem Arbeitgeber, diese  könnten Ihnen mehr Schaden als Erleichterung bringen.

Rufen   Sie mich an, ich begleite Ihre nächsten Schritte und reiche für Sie   wenn nötig eine Kündigungsschutzklage ein. Auch wenn Sie   rechtzeitig eine Klage erheben, müssen Sie sich möglicherweise schon am nächsten Arbeitstag nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit  melden (§ 38 SGB III), sonst drohen Nachteile beim Bezug von   Arbeitslosengeld.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei mir in der KANZLEI REININGER in München, Untergiesing.  Kurzfristige Beratungstermine erhalten Sie unter 089 45227085.


Ich  überprüfe, ob Ihnen Kündigungsschutz zusteht, und ob die Kündigung  überhaupt formal wirksam ausgesprochen wurde. Ich berate Sie, ob eine  außergerichtliche Einigung über eine einvernehmliche Vertragsbeendigung  sinnvoll ist. Dies lässt sich beispielsweise durch einen  Abwicklungsvertrag mit einer Abfindung und der Erteilung eines guten  Zeugnisses realisieren. Ich bespreche mit Ihnen, mit welchen konkreten  Zielen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden  soll, verfasse eine entsprechende Klageschrift und vertrete Sie im  Prozess.


Folgende Unterlagen sollten Sie zu einem Beratungstermin mitbringen:

Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsnachweise, das Kündigungsschreiben, sowie möglicherweise andere Schriftstücke, die Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, z.B. das Angebot eines  Aufhebungsvertrags oder frühere Abmahnungen.


Weitere Informationen:

1) Kündigung im Kleinbetrieb

2) Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

3) Aufhebungsvertrag

4) Anspruch auf Wiedereinstellung


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