Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

URHEBERRECHT:

Urheberrecht München

Bei allen Fragen zum Urheberrecht, Abmahnungen und Lizenzverträgen:

KANZLEI REININGER  089- 45 22 70 85

anwalt@kanzlei-reininger.de

In den folgenden urheberrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Bernhard Reininger wenden, der als Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in München über die notwendige Expertise verfügt:

• Überprüfung und Gestaltung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen

• Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen

• Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

• Verteidigung gegen Abmahnungen

• Vertragsstrafen

• Gestaltung und Abstimmung von Künstler-, Agentur-, Produktions-, und Verwertungsverträgen

• Urheberrechtskonforme Ausgestaltung von Projekten in Printmedien und im Internet

• Verlagsverträge

Fokus der anwaltlichen urheberrechtlichen Tätigkeit bildet der Schutz des geistigen Eigentums und die Sicherung der angemessenen Beteiligung der Urheber und Leistungsschutzberechtigten an der Verwertung ihrer Werke sowie ihrer kreativen Leistungen durch individuelle Lizenzierung und Vertragsgestaltung, sowie durch kollektive Rechtewahrnehmung.

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Schutz bei Urheberrechtsverletzung an Ihren Inhalten und Leistungen

Durch das Internet haben Urheberrechtsverletzungen verstärkt zugenommen, weil sich hier Inhalte schnell und häufig kostenlos besorgen lassen. So werden oft fremde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte übernommen ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Ein konsequentes Einschreiten kann durch die KANZLEI REININGER übernommen und gewährleistet werden.

Hilfe bei Urheberrechtsverletzung - Abmahnung erhalten?

Oftmals führt Zeitdruck und die mangelnde Bereitschaft lange Lizenzverträge in Form von AGBs durchzulesen dazu, dass man selbst eine Urheberrechtsverletzung begeht. Auch die Verwendung von bezahltem Content, wie Fotos einer Bilderagentur, ist keine Garantie "alles richtig zu machen". Berechtigte Abmahnungen werden z.B. auch versandt, wenn die Fotografien nicht ausreichend mit dem Namen des Fotografen oder der Quelle versehen werden.

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