FOTOS VON PROMINENTEN - Verwendung zu Werbezwecken ohne Einwilligung? Ist das möglich?
Urheberrecht München
Fotos aus dem Bereich der Zeitgeschichte können ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht und verbreitet werden. Das betrifft aktive Politiker und andere Prominente, die in der Öffentlichkeit stehen und bei deren Abbildungen im Einzelfall das öffentliche Informationsinteresse auch tatsächlich überwiegt.
Grundsätzlich können jedoch Fotos von Prominenten nicht ohne deren Einwilligung für Werbe-zwecke benutzt werden, da dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten im Sinne von § 23 Abs.2 KUG verletzt werden. Aber dies gilt nur "dem Grundsatz nach". Es haben sich im Laufe der Jahre Kriterien entwickelt, bei deren Einhaltung ein rechtmäßiges Verwenden von Prominenten- Fotos für kommerzielle Zwecke möglich ist, also Werbung ohne Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einschließlich des Rechts am eigenen Bild:
1. Es darf nicht allein das Geschäftsinteresse des Verwenders verfolgt werden, d.h. die Publikation
bzw. das Werbemittel darf nicht ausschließlich dem Werbezweck dienen.
2. Die Abbildung darf nicht den Eindruck erwecken, der prominente Abgebildete identifiziere sich
mit dem konkreten Produkt, empfehle es und habe sein Bild für Werbemaßnahmen zur
Verfügung gestellt.
3. Die Werbung muss eine auf ein aktuelles Ereignis bezogene Meinungsäußerung in Form der
Satire sein - und beinhaltet somit einen Informationsgehalt für die Öffentlichkeit - oder:
4. Die Werbung beinhaltet im Kontext Informationsgehalt für die Öffentlichkeit jenseits
satirischer Gestaltung, z.B. als redaktioneller Beitrag.
Die KANZLEI REININGER hilft Ihnen durch Beratung und Vertretung, wenn Sie als Werbe-unternehmen planen, Fotos prominenter Persönlichkeiten für eine Werbekampagne zu verwenden und erörtert mit Ihnen die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Nutzung dieser Fotografien.
Werden Fotografien von Ihnen als prominente Persönlichkeit für Werbezwecke ohne Ihre Einwilligung verwendet, dann erhalten Sie kompetente Beratung. Die KANZLEI REININGER vertritt Sie bei allen möglichen Schritten zum erfolgreichen Schutz Ihrer Rechte, insbesondere zur Durchsetzung von berechtigten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.