Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

Arbeitsvertrag

Bei schriftlichen Arbeitsverträgen handelt es sich zumeist um sog. Formularverträge, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer AGB- Kontrolle unterliegen. Allerdings sind gem. § 310 Abs. 4 BGB die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen".

Wichtig: Arbeitsverträge können auch formfrei (mündlich oder stillschweigend) geschlossen werden. Die Beednigung jedes Arbeitsvertrags - egal ob im Kleinbetrieb oder bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes - muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Die KANZLEI REININGER

  • erstellt auf Wunsch Arbeitsverträge für Ihren Betrieb.
  • überprüft Ihren Arbeitsvertrag auf Wirksamkeit der einzelnen Klauseln
  • verbessert und gestaltet Arbeitsverträge vor Abschluss
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