Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

Rufschädigung durch Veröffentlichungen 

Rufschädigende Äußerungen können Sie persönlich oder auch Ihr Unternehmen bzw. Ihre berufliche Tätigkeit massiv schädigen und verletzen. Dies geschieht vor allem durch

  • Unwahre oder unausgewogene Berichterstattung in der Presse
  • Negative und ehrverletzende Bewertungen auf Portalen von Google, Jameda, Kununu u.a.
  • Schmähkritik und Beleidigungen im Internet auf Social-Media-Portalen
  • Unzulässige Verdachtsberichterstattung in Printmedien und Online-Zeitungen
  • Offenbarung und Veröffentlichung privater Daten
  • Verletzung Ihrer Privat- und Intimsphäre
  • Stigmatisierung und unzulässige Anprangerung

Wenn Sie von Veröffentlichungen und öffentlichen Äußerungen betroffen sind, die Ihrem persönlichen und/oder wirtschaftlichen Ruf schaden, wenden Sie sich an die spezialisierte KANZLEI REININGER. Eine schnelle Überprüfung wird versichert:

Sofort-Hilfe bei Rufschädigung 

Fachanwalt Bernhard Reininger

anwalt@kanzlei-reininger.de     089 45 22 70-85

Bevor entsprechende presserechtliche und andere anwaltliche Maßnahmen ergriffen werden können, ist eine umfassende inhaltliche Auslegung und Abwägung möglicher entgegenstehender Interessen und Rechte vorzunehmen, um effektiv und erfolgreich Ihren Ruf wiederherstellen zu können. Hierbei spielt die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerungen, Tatsachenbehauptungen und Verdachtsberichterstattung eine wesentliche Rolle. 



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