Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

Allgemeines und Besonderes Persönlichkeitsrecht

Die Wahrung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) als auch der besonderen Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts nimmt einen großen Platz in der anwaltlichen Beratung und Vertretung der KANZLEI REININGER ein. Die Unterscheidung der verschiedenen Aspekte des Persönlichkeitsrechts ist in der Praxis wenig relevant. Während das APR  seine Grundlage im § 823 Abs.1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs.1 GG findet, sind die besonderen Ausprägungen spezialgesetzlich geregelt:

  • Das Recht am eigenen Bild ( §§ 22ff. KUG)
  • Das Namensrecht (§ 12 BGB)
  • Das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12- 14 UrhG)

Zu den vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht absolut geschützten Rechte gehören die folgenden Bereiche:

  • Schutz der Intim- und Privatsphäre, Schutz vor Indiskretion
  • Recht am eigenen Wort, Wahrheitsschutz
  • Schutz der persönlichen Ehre, der persönliche Ruf, die soziale Anerkennung
  • Recht der informationellen Selbstbestimmung, Anonymitätsschutz, Schutz persönlicher Daten

Neben diesen gibt es noch einige weitere Ausprägungen der Persönlichkeit, deren Schutzumfang erst sukzessive geklärt wird:

  • Das Recht an der eigenen Stimme
  • Das Recht an eigener Mimik und Gestik
  • Das Recht am unverwechselbaren Persönlichkeitsbild

Anwaltliche Hilfe gegen Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts - Fachanwalt Bernhard Reininger ist per E-mail für Sie immer erreichbar: 

anwalt@kanzlei-reininger.de 

Nicht jeder Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht stellt automatisch eine Verletzung  dar und nicht bei jeder Verletzung können die gleichen Ansprüche geltend gemacht werden. Das sog. APR stellt im Rahmen des § 823 Abs.1 BGB einen offenen Tatbestand dar, so dass die Widerrechtlichkeit eines Eingriffs erst durch eine im Einzelfall umfassende Abwägung der beteiligten Interessen und Grundrechtspositionen festgestellt werden kann. Diese Abwägung ist nicht immer einfache und klar, so dass hier erfahrene Fachanwälte dringend gefordert sind. Rechtsanwalt Reininger kennt als spezialisierter und erfahrener Fachanwalt die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Grenzen des Persönlichkeitsrechts und ist in der Lage Ihnen im konkreten Fall die geeigneten Maßnahmen und Rechte zu erklären, die Ihnen zur Verfügung stehen und diese effizient gegenüber Dritten durchzusetzen. 

KANZLEI REININGER 089 45 22 70 85 oder anwalt@kanzlei-reininger.de

 

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