Arbeitsvertrag
Bei schriftlichen Arbeitsverträgen handelt es sich zumeist um sog. Formularverträge, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer AGB- Kontrolle unterliegen. Allerdings sind gem. § 310 Abs. 4 BGB die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen".
Wichtig: Arbeitsverträge können auch formfrei (mündlich oder stillschweigend) geschlossen werden. Die Beednigung jedes Arbeitsvertrags - egal ob im Kleinbetrieb oder bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes - muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
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