AUFHEBUNGSVERTRAG - Beendigungsvereinbarung
Arbeitsrecht München
Bei allen Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
durch einen Aufhebungsvertrag
KANZLEI REININGER 089- 45 22 70 85
anwalt@kanzlei-reininger.de
Zur streitlosen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verträge geschlossen werden. Ist bereits eine Kündigung ausgesprochen worden, wird dies als Abwicklungsvertrag bezeichnet, andernfalls als Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag.
Den Inhalt eines Beendigungsvertrags sollten Sie genau überprüfen lassen, damit keine Fragen ungeregelt bleiben oder auf berechtigte Ansprüche leichtfertig verzichtet wird. Insbesondere unerwünschte Folgen beim möglicherweise anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld sind zu vermeiden: das Ruhen und die Sperrzeit gem. §§ 158, 159 SGB III.
Die KANZLEI REININGER gewährleistet eine schnelle und kostengünstige Überprüfung und Bearbeitung von Aufhebungsverträgen. Hierzu gehört auch die rechtliche Beratung und Klärung von Ansprüchen auf:
- Abfindung
- Urlaubsabgeltung
- Freistellung
- Sonderzahlungen
- Beendigungszeitpunkt
- Zeugnis
- Wettbewerbsverbot u.v.m.
Weitere Informationen:
3) Anspruch auf Wiedereinstellung
Telefon: 089 - 452270-85 Mobil: 0160/97579615