Kanzlei für Urheberrecht,  Presserecht und Arbeitsrecht in München

KÜNDIGUNG IM KLEINBETRIEB

Arbeitsrecht München


Bei allen Fragen zu Kündigung und Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
KANZLEI REININGER  089- 45 22 70 85
anwalt@kanzlei-reininger.de


• Im Kleinbetrieb gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Wenn das Arbeitsverhältnis bis zum

   31.12.2003 eingegangen worden ist, gilt das KSchG, wenn zumindest 5 Arbeitnehmer im Betrieb

   beschäftigt sind. Bei Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2004 müssen für den Anwendungsbereich

   des Kündigungsschutzgesetzes mindestens 10 Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden sein, wobei

   teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit bis zu 20 oder 30 Arbeitsstunden/Woche auch nur mit dem 

   Faktor 0,5 oder 0,75 in die Berechnung einbezogen werden.


• Der Arbeitnehmer ist nicht ganz schutzlos, aber in Kleinbetrieben gibt es nur einen rudimentären

   Kündigungsschutz, der nur in Ausnahmefällen dazu führt, dass die Kündigung unwirksam ist.


• Der Arbeitnehmer im Kleinbetrieb trägt - im Falle eines Kündigungsschutzprozesses - vor Gericht

   die Beweislast, dass die Kündigung gegen das "Mindestmaß an Rücksichtnahme" verstoßen hat und

   die Kündigung daher sittenwidrig war oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.

   Im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes hingegen liegt die Beweislast dafür, dass die Kündigung

   sozial gerechtfertigt ist, beim Arbeitgeber.


Fälle treuwidriger und damit unwirksamer Kündigung im Kleinbetrieb sind:

• Diskriminierende Kündigungen (Kündigung wegen des Alters, Geschlechts, Rasse, Religion usw.)

• Kündigung als Maßregelung, weil der Arbeitnehmer seine Rechte eingefordert hat, z.B. Urlaub

• Ausspruch der Kündigung in verletzender Weise oder zur Unzeit

• Offensichtlich willkürliche Kündigungen aus sachfremden Motiven


Telefon: 089 - 452270-85  Mobil: 0160/97579615


Weitere Informationen:

1) Allgemein Kündigung

2) Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

3) Aufhebungsvertrag

4) Anspruch auf Wiedereinstellung




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