Was tun bei einer Abmahnung?
Urheberrecht München & Arbeitsrecht München
1. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben wegen einer Urheberrechtsverletzung, wegen der Nutzung eines Fotos, des Downloads eines Films oder der Übernahme eines Textes, erhalten Sie hier Informationen über die Rechtslage und Beratung, wie Sie sich verhalten sollen:
089-45 22 7085 Fachanwalt Bernhard Reininger
Beachten Sie folgende 4 Punkte, die in jedem Fall einer Abmahnung gelten:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Unterschreiben Sie zunächst keine Unterlassungserklärung.
- Zahlen Sie nichts.
- Löschen Sie nichts von Ihrer Website
- Kontaktieren Sie erst einen Fachanwalt Ihrer Wahl- rufen Sie mich an oder schicken Sie einfach die Abmahnung per E-mail an die KANZLEI REININGER - Sie erhalten innerhalb eines Tages eine Antwort anwalt@kanzlei-reininger.de
2.Abmahnung am Arbeitsplatz |
Abmahnung durch den Arbeitgeber - was kann man tun ?
Ist eine Abmahnung zu Unrecht erteilt worden, hilft Ihnen die KANZLEI REININGER, diese aus Ihrer Personalakte entfernen zu lassen. Anspruchsgrundlage sind die §§ 242, 1004 Abs.1 Satz 1 BGB.
Ein Anspruch auf Entfernung besteht, wenn einer der folgenden Punkte eintrifft:
- das abgemahnte Verhalten des Arbeitnehmers ist rechtlich unzutreffend bewertet worden
- das Abmahnschreiben enthält unwahre Tatsachenbehauptungen
- die Abmahnung ist inhaltlich (zu) unbestimmt
- die Abmahnung ist insgesamt unverhältnismäßig
Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist unter Umständen aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr daran besteht, dass diese weiterhin in der Personalakte verbleibt (vgl. BAG, NJW 2013, 808 ).
Bei allen Fragen zu (un)rechtmäßigen Abmahnungen und den Folgen
KANZLEI REININGER 089- 45 22 70 85
anwalt@kanzlei-reininger.de